Strategie · 6 Min. Lesezeit
Europa als Hebel für US-Patentinhaber
Kurz beantwortet: US-Patentinhaber übersehen oft ihre europäischen Parallelpatente. In Deutschland und am Einheitlichen Patentgericht ist die Unterlassung bei festgestellter Verletzung die Regel, ein erstinstanzliches Urteil ist in rund 12 Monaten möglich, und es gibt keine Discovery nach US-Vorbild. Ein paralleles Verfahren in Europa kann so Vergleichsdruck erzeugen, lange bevor ein US-Verfahren entschieden ist.
Die übersehene Hälfte des Portfolios
Viele US-Unternehmen investieren erheblich in Patente, konzentrieren die Durchsetzung aber ausschließlich auf die USA. Ihre europäischen Gegenstücke – EP-Patente auf dieselben Erfindungen – liegen weitgehend ungenutzt im Portfolio. Das ist eine verpasste Chance: Dieselben Verletzer, die in den USA verkaufen, verkaufen oder produzieren sehr oft auch in Europa.
US-Verfahren sind langsam, Unterlassungsverfügungen schwer zu bekommen. In Deutschland und am Einheitlichen Patentgericht (UPC) sieht das anders aus. EP-Patente sind ein Hebel – die Frage ist, wie man ihn nutzt.
Warum Deutschland und das UPC
Unterlassung als Regel
Seit der eBay-Entscheidung des US Supreme Court sind dauerhafte Unterlassungsverfügungen in den USA für viele Patentinhaber kaum erreichbar. Deutsche Gerichte sprechen dagegen bei festgestellter Verletzung regelmäßig Unterlassung aus – und das UPC verfolgt denselben Ansatz. Eine Unterlassung sperrt den Zugang des Verletzers zu den größten Märkten Europas. Schon die drohende Unterlassung bringt Beklagte oft an den Verhandlungstisch.
Geschwindigkeit
In Deutschland ist ein erstinstanzliches Urteil in rund 12 Monaten möglich. Während ein US-Verfahren sich durch IPR oder Discovery zieht, kann ein paralleles deutsches Verfahren aus dem EP-Gegenstück zuerst entschieden werden – und eine globale Lösung erzwingen.
Reichweite
Mit einer einzigen UPC-Klage lässt sich ein Patent in 17 Ländern durchsetzen. Wo die Wirkung in mehreren Staaten entscheidend ist, vervielfacht das UPC die Hebelwirkung eines Verfahrens.
Keine Discovery
In Deutschland und am UPC gibt es keine umfassende Pre-Trial-Discovery nach US-Vorbild. Die Verfahren sind schlank, berechenbar und deutlich günstiger als US-Prozesse. Das bedeutet aber auch: Beweise müssen vor der Klage sorgfältig zusammengetragen werden.
Einstweiliger Rechtsschutz
Einstweilige Verfügungen in Deutschland und am UPC können den Vertrieb stoppen, während das Hauptsacheverfahren läuft – Druck in Wochen statt Jahren. Dafür braucht es von Anfang an gut aufbereitete Claim Charts, Validitätsunterlagen und Produktbeweise.
Unterlassungsdruck statt US-Prozessmarathon
Schadensersatz fällt in Europa häufig geringer aus als in den USA. Der strategische Wert eines europäischen Verfahrens liegt aber woanders: in der Unterlassung. Wer den Verlust seiner europäischen Umsätze fürchten muss, hat starke Gründe für einen Vergleich – und dieser umfasst häufig den gesamten Streit, einschließlich der USA. Eine zweite Front, an der der Patentinhaber im Vorteil ist, kann die Dynamik des ganzen Falls verändern.
Gebrauchsmuster-Abzweigung als Taktik
Ein Instrument wird von US-Patentinhabern besonders selten genutzt: das deutsche Gebrauchsmuster. Solange eine EP- oder DE-Anmeldung anhängig ist, lassen sich daraus Gebrauchsmuster abzweigen. Das Ergebnis ist innerhalb von Wochen ein eingetragenes, durchsetzbares Recht – und ein eigenständiges Recht, das sich auf das angegriffene Produkt zuschneiden lässt.
Das ist oft sogar noch spät möglich – bis zu zwei Monate nach Abschluss eines Patentverfahrens, innerhalb von zehn Jahren ab Anmeldung. Zusammen mit Teilanmeldungen und Anspruchsbeschränkungen kann die Abzweigung die Lesart der Ansprüche auf das angegriffene Produkt schärfen und den Weg zur Unterlassung verkürzen. Ob und wie das im Einzelfall greift, beurteilen die beauftragten europäischen Patentanwälte.
Wie TYR die europäische Durchsetzung erschließt
TYR versteht sich als Erweiterung des US-Teams und bewertet, bereitet auf, finanziert und koordiniert:
- Verletzungsrecherche: Die Patentingenieure von TYR durchsuchen europäische Märkte nach potenziell verletzenden Produkten und dokumentieren die technischen Belege.
- Portfolio-Optimierung: TYR identifiziert Ansatzpunkte – Teilanmeldungen, Anspruchsbeschränkungen, aus anhängigen Anmeldungen abgezweigte deutsche Gebrauchsmuster –, die die beauftragten Patentanwälte umsetzen.
- Integriertes EU-Team: erfahrene europäische Prozessanwälte zusammen mit den Ingenieuren von TYR; TYR übernimmt Organisation, Koordination und Übersetzungen über Rechtsordnungen hinweg.
- Koordination aus einer Hand: technische Claim Charts, Gutachten und die Abstimmung zwischen europäischen und US-Anwälten, die über die Verfahrensstrategie entscheiden.
Finanziell arbeitet TYR erfolgsbasiert und vermittelt Prozessfinanzierung, die Anwälte, Gerichtskosten und das Kostenrisiko im Unterliegensfall abdeckt. Marktüblich sind für die Finanzierung 30–40 % des Erlöses; die Details werden je Fall vereinbart. Mehr dazu im Beitrag Wie funktioniert Prozessfinanzierung?.
Der Einstieg
Senden Sie TYR Ihr Portfolio oder den Namen des Verletzers. Sie erhalten eine kostenlose, vertrauliche Ersteinschätzung des Verwertungspotenzials Ihrer EP-Gegenstücke mit Blick auf relevante Produkte – in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Die rechtliche Bewertung und die Vertretung in Europa übernehmen spezialisierte Kanzleien und Patentanwälte, die TYR auf Wunsch koordiniert.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.