Finanzierung · 5 Min. Lesezeit

Wie funktioniert Prozessfinanzierung für Patentverfahren?

Kurz beantwortet: Bei der Prozessfinanzierung übernimmt ein spezialisierter Finanzierer die Kosten eines Patentverfahrens – Anwälte, Gericht, Gutachter – sowie das Kostenrisiko im Unterliegensfall. Vergütet wird er nur im Erfolgsfall mit einer Beteiligung am Erlös, marktüblich 30–40 %. Voraussetzung ist ein belastbarer Fall mit nachweisbarer Verletzung, solidem Rechtsbestand und wirtschaftlich relevantem Schaden.

Das Prinzip: Kosten gegen Erfolgsbeteiligung

Patentprozesse sind teuer und riskant – das zeigt der Beitrag Was kostet eine Patentklage?. Prozessfinanzierung (Litigation Funding) nimmt dem Patentinhaber beides ab: Ein Finanzierer zahlt die Kosten des Verfahrens und trägt das Risiko, im Erfolgsfall erhält er einen Anteil am Erlös. Für den Patentinhaber gilt: Der Prozess kostet nichts – nur der Erfolg wird geteilt.

Wer finanziert?

Prozessfinanzierer sind spezialisierte Investoren, die Rechtsstreitigkeiten als Anlageklasse betrachten. Sie investieren in einzelne Fälle oder Portfolios von Fällen und kalkulieren ihr Engagement wie eine Investition: Welcher Erlös ist realistisch, wie hoch ist das Risiko, wie lange ist das Kapital gebunden? Für Patentverfahren kommen vor allem Funder in Frage, die Erfahrung mit technischen Sachverhalten und mit den Gerichtsständen in Deutschland und am Einheitlichen Patentgericht (UPC) haben.

Was ist gedeckt?

Eine Finanzierung deckt typischerweise die gesamten Verfahrenskosten:

  • Anwaltskosten für Rechts- und Patentanwälte – einschließlich der Verteidigung gegen Angriffe auf den Rechtsbestand,
  • Gerichtskosten,
  • Gutachter- und Sachverständigenkosten,
  • das Kostenrisiko im Unterliegensfall, also die Kosten der Gegenseite, falls der Prozess verloren geht.

Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten sind damit vollständig gedeckt – inklusive des Risikos. Der Patentinhaber muss keine Vorleistung erbringen.

Wie wird der Finanzierer vergütet?

Der Finanzierer verdient nur, wenn der Fall erfolgreich ist – durch Urteil, Vergleich oder eine Lizenzvereinbarung. Marktüblich sind 30–40 % des Erlöses. Wo genau die Beteiligung liegt, hängt von der Erfolgsaussicht, der Schadenshöhe und der Portfoliostärke ab. Geht der Fall verloren, erhält der Finanzierer nichts und trägt die angefallenen Kosten selbst.

Die konkreten Konditionen werden je Fall vereinbart. Neben der Finanzierung kann eine erfolgsbasierte Vergütung für TYR hinzukommen, die sich nach den übernommenen Aufgaben richtet und zu Beginn der Zusammenarbeit festgelegt wird.

Worauf Finanzierer achten: der Investment Case

Ein Finanzierer prüft einen Fall nicht wie ein Gericht, sondern wie ein Investor. Er will wissen, ob sich das Kapital lohnt. Im Kern geht es um vier Fragen:

1. Verletzung

Lässt sich belegen, dass ein konkretes Produkt das Patent nutzt? Gefragt sind Claim Charts gegen das reale Produkt, Benutzungsnachweise und eine technisch nachvollziehbare Argumentation.

2. Rechtsbestand

Hält das Patent einem Angriff stand? Eine Validitätsrecherche zeigt, welcher Stand der Technik gegen das Patent ins Feld geführt werden könnte und wie belastbar es ist.

3. Schaden

Ist der wirtschaftliche Schaden relevant genug, dass sich das Verfahren lohnt? Dazu gehören Umsätze des Verletzers, die Dauer der Verletzung und die Berechnungsmethoden – Lizenzanalogie, Verletzergewinn oder entgangener Gewinn.

4. Durchsetzbarkeit

Ist der Gegner greifbar und zahlungsfähig? Gibt es einen geeigneten Gerichtsstand, und lässt sich ein Urteil auch vollstrecken? Ein starker Anspruch gegen einen nicht greifbaren Gegner ist für Finanzierer wenig wert.

Hinzu kommen formale Risiken – etwa Inhaberschaft, Laufzeit oder Fristen – und das Gegnerprofil.

Die Rolle von TYR

TYR steht zwischen Patentinhaber und Finanzierer und sorgt dafür, dass ein Fall finanzierbar wird. TYR bewertet, bereitet auf, finanziert und koordiniert:

  1. Fallaufbau: technische Analyse mit Claim Charts, Validitätsrecherche, formale Risiken, Schadensabschätzung – das Risiko-Ertrags-Profil des Falls aus Investorensicht.
  2. Investment Case: Aufbereitung als Pitch für Finanzierer: Anspruchslage, Beweise, Schadenspotenzial, Gegnerprofil.
  3. Vermittlung: Präsentation bei passenden Fundern aus dem TYR-Netzwerk. Auf Wunsch wird die Finanzierung über ein SPV (Special Purpose Vehicle) unter dem Management von TYR strukturiert.
  4. Verfahren: Die Finanzierung deckt Anwälte, Gericht, Gutachter und Unterliegensrisiko; TYR koordiniert auf Wunsch das Team aus Patent- und Prozessanwälten.

Als Orientierung liegen von der Analyse bis zur Klageeinreichung rund 25 Wochen; die längsten Posten sind Finanzierungsvermittlung und Klageausarbeitung. Das Finanzierungspotenzial eines Falls analysiert TYR kostenlos – eine erste Einschätzung liegt in der Regel innerhalb von zwei Wochen vor.

Für wen sich das Modell eignet

Prozessfinanzierung ist besonders interessant für Patentinhaber, die einen belastbaren Fall haben, das Kostenrisiko aber nicht selbst tragen können oder wollen: mittelständische Unternehmen, Einzelerfinder, Forschungseinrichtungen und Insolvenzverwalter. Die Finanzierung gleicht die Kräfteverhältnisse aus – auch gegen multinationale Konzerne.

Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls und die Vertretung vor Gericht übernehmen spezialisierte Kanzleien und Patentanwälte, die TYR auf Wunsch koordiniert.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Zur Prozessfinanzierung

FAQ

Häufige Fragen.

Verliere ich durch die Finanzierung die Kontrolle über meinen Fall?

Nein. Sie bleiben Inhaber des Anspruchs und treffen die wesentlichen Entscheidungen; Finanzierer erhalten definierte Informations- und Mitspracherechte.

Welche Fälle eignen sich für eine Prozessfinanzierung?

Funder achten auf belastbare Verletzung, soliden Rechtsbestand und einen wirtschaftlich relevanten Schaden. TYR analysiert diese Punkte im Fallaufbau technisch und wirtschaftlich, bevor ein Funder angesprochen wird; die rechtliche Bewertung übernehmen die beauftragten Kanzleien.

Wie lange dauert es bis zur Klage?

Als Orientierung rund 25 Wochen von der Analyse bis zur Klageeinreichung – die längsten Posten sind Finanzierungsvermittlung und Klageausarbeitung.

Ist eine Finanzierungszusage garantiert?

Nein. Investitionsentscheidungen treffen die Finanzierer selbst. TYR präsentiert nur Fälle, die es nach seiner Analyse für wirtschaftlich tragfähig hält.

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